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   KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21   

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https://dejure.org/2021,58770
KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21 (https://dejure.org/2021,58770)
KG, Entscheidung vom 09.08.2021 - 27 U 12/21 (https://dejure.org/2021,58770)
KG, Entscheidung vom 09. August 2021 - 27 U 12/21 (https://dejure.org/2021,58770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Nr 1 VOB/B, § 13 Nr 3 VOB/B, § 13 Nr 5 Abs 2 VOB/B, § 13 Nr 7 VOB/B, § 133 BGB
    Anspruch auf Ersatzvornahmekosten wegen der durch eine Alkali-Kieselsäurereaktion erforderlichen Neuherstellung der Betonfahrbahn einer Autobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Ersatzvornahmekosten wegen der durch eine Alkali-Kieselsäurereaktion erforderlichen Neuherstellung einer Betonfahrbahn Begriff des Mangels Geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer mit der Folge höherer Betriebskosten und/oder Instandsetzungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 25.09.2017 - 5 U 427/17

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Dazu würde u.a. die Darlegung gehören, welche Schritte unverzüglich eingeleitet worden sind, um eine fristgerechte Stellungnahme sicherzustellen (OLG Dresden, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 U 750/17, Rn.1, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2017 - 5 U 427/17 -, Rn. 41, juris).
  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13

    Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen würden ohnehin nicht genügen (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07

    Berufungsverfahren: Fristverlängerung zur Stellungnahme auf einen Hinweis über

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Der Senat folgt weiterhin dem OLG Rostock, der in seinem Beschluss vom 30.04.2008 zu 1 U 136/07 überzeugend ausgeführt hat, dass der Rechtsgedanke des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO analog auf das Fristverlängerungsverfahren zur Stellungnahme auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO anwendbar ist, wonach es für die (weitere) Fristverlängerung der Einwilligung des Gegners bedarf (wobei die Zustimmung des Gegners mit dem Antrag auf Fristverlängerung vorzulegen ist).
  • OLG Dresden, 31.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Dazu würde u.a. die Darlegung gehören, welche Schritte unverzüglich eingeleitet worden sind, um eine fristgerechte Stellungnahme sicherzustellen (OLG Dresden, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 U 750/17, Rn.1, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2017 - 5 U 427/17 -, Rn. 41, juris).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Diese nachvollziehbaren und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen begründen den für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifel Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vergleiche BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16 -).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 12.3.2004 - V ZR 257/03 -).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus KG, 09.08.2021 - 27 U 12/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert, wenn die Ausführung das Risiko begründet, dass das ausgeführte Werk im Vergleich zu dem vertraglich geschuldeten Werk eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer hat und das erhöhte Betriebs- oder Instandsetzungskosten erforderlich werden (BGH Urteil vom 9.1.2003 zu VII ZR 181/00, Leitsatz zu Ziffer 2., juris).
  • LG Berlin, 18.12.2020 - 22 O 366/16

    Verjährung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen bei

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